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Landesblindengeld

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Wirges - - Fachbereich 2 - Bürgerdienste, Bildung und Soziales -

Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
02602 689-0
02602 689-8185

Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Sonderregelungen für bspw. Feiertage vorbehalten. 

Über solche Änderungen werden Sie in unserem Amtsblatt "Das Rathaus" oder auf unserer Homepage frühzeitig informiert.

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