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Personalausweis beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.

Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein

Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.

In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Wirges

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Wirges - - Fachbereich 2 - Bürgerdienste, Bildung und Soziales -

Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
02602 689-0
02602 689-8185

Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Sonderregelungen für bspw. Feiertage vorbehalten. 

Über solche Änderungen werden Sie in unserem Amtsblatt "Das Rathaus" oder auf unserer Homepage frühzeitig informiert.

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