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Kirchensteuer

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Kirchensteuerpflichtig ist, wer Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft ist, und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Hauptanwendungsfall der Kirchensteuer ist die Kirchensteuer vom Einkommen. Außerdem gibt es noch die Kirchensteuer vom Grundbesitz, sowie das allgemeine und das besondere Kirchgeld.

In Rheinland-Pfalz erheben Kirchensteuer vom Einkommen die Diözesen der Römisch-Katholischen Kirche, die Evangelischen Landeskirchen, die Alt-Katholische Kirche, die Jüdischen Kultusgemeinden Bad Kreuznach und Koblenz, die Freireligiöse Gemeinde Mainz, die Freireligiöse Gemeinde Pfalz und die Freie Religionsgemeinschaft Alzey.

Beginn der Kirchensteuerpflicht
Die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Landeskirche oder zur römisch-katholischen Kirche wird durch den Akt der Taufe begründet. Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des folgenden Monats, der dem Beginn der Mitgliedschaft und der Begründung eines Wohnsitzes in Rheinland-Pfalz folgt.

Beendigung der Kirchensteuerpflicht
Die Kirchensteuerpflicht wird beendet durch den Tod, den Umzug ins Ausland oder den Austritt aus der Kirche. Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie dies gegenüber dem Standesamt erklären.

Ihre zuständige Stelle:

Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg

Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Altenkirchen-Hachenburg umfasst das Gebiet des Landkreises Altenkirchen (Westerwald) sowie der Verbandsgemeinden Bad Marienberg (Westerwald), Hachenburg, Rennerod und Westerburg.

Aufgaben, die für das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
  • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Neuwied),
  • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Koblenz),
  • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
  • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Koblenz),
  • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Mayen),
  • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.

Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

Frankfurter Straße 21
57610 Altenkirchen (Westerwald)
+49 2681 86-0
+49 2681 86-10090
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