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mixins.searchInfo_searchTermSachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.

Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Offene Finanzanlegen
  • Geschlossene Finanzanlagen
  • Vermögensanlegen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Westerburg - Gewerbeamt

Neumarkt 1
56457 Westerburg
02663 291-231
02663 291-222
Mo - Di
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Mi
08.00 - 12:00 Uhr
Do
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Fr
08.00 - 12.00 Uhr
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