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Lehrlingsrolle Eintragung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der Handwerkskammer (HWK) zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen. In der Lehrlingsrolle eingetragene Lehrverhältnisse (Verzeichniss der Berufsausbildungsverhältnisse) sind Voraussetzung für das Ablegen qualifizierter Prüfungen (zum Beispiel Gesellenbrief).

Ihre zuständige Stelle:

Handwerkskammer Koblenz

Friedrich-Ebert-Ring 33
56068 Koblenz
+49 261 398-0
+49 261 398-398
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