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mixins.searchInfo_searchTermAntrag zur Scheidung einer Ehe

Antrag zur Scheidung einer Ehe

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Ehe kann unabhängig von dem Verschulden eines Ehegatten geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist.

Ein Scheidungsverfahren ist nur mit anwaltlicher Vertretung möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Sind sich die Eheleute über die Scheidung und/oder deren Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht etc.) nicht einig, sollten sich beide jeweils anwaltlich vertreten lassen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Westerburg - Standesamt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Neumarkt 1
56457 Westerburg
02663 291-210
02663 291-222
Mo - Di
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Mi
08.00 - 12:00 Uhr
Do
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Fr
08.00 - 12.00 Uhr
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