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mixins.searchInfo_searchTermÜbernachtungssteuer

Übernachtungssteuer

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Westerburg - 5 - Finanzabteilung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Neumarkt 1
56457 Westerburg
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02663 291-0
02663 291-555

- Haushalt
- Abgaben u. Entgeltabrechnungen, Wasser/Abwasser
- Liegenschaften u. Forsten
- Jagdrecht
- Finanzfragen der Verbandsgemeinde u. der Ortsgemeinden
- Finanzausgleich
- Verbandsgemeindekasse einschl. Vollstreckung
- Informationstechnik Finanzabteilung (fachspezifische Software)

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