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mixins.searchInfo_searchTermKieferorthopädische Behandlung für Krankenversicherte gewähren

Kieferorthopädische Behandlung für Krankenversicherte gewähren

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige kiefernorthopädische Korrekturen (KfO-Behandlungen) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Entscheidend ist dabei der Beginn der Behandlung.

Die medizinische Notwendigkeit der KfO-Behandlung wird anhand von fünf Schweregraden, den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) beurteilt. 

Ab dem Schweregrad 3 (KIG 3) zahlt die Krankenkasse die Kosten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren für die Behandlung. 

Erwachsene müssen eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel selbst bezahlen.

Ausnahme: Medizinisch besonders begründete Fälle, beispielsweise bei schweren Kieferanomalien, bei denen auch chirurgische Korrekturen notwendig sind.

Ihre zuständige Stelle:

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

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