Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermSterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

  • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
  • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
  • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
  • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
     
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

Achtung! Vordern Sie keine Urkunden über das Portal „standesamt.com“ an. Dies ist ein Drittanbieter der Daten aller Standesämter veröffentlicht und über den Sie u.a. auch Personenstandsurkunden anfordern können. Diese Urkundenanforderung über das Portal ist gebührenpflichtig. Diese Gebühren haben allerdings nichts mit den von den Standesämtern erhobenen Verwaltungsgebühren zu tun; Sie bezahlen also doppelt.

Fordern Sie Urkunden über die Website der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen an oder kontaktieren Sie uns falls Sie sich nicht sicher sind welches Dokument Sie benötigen

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen - 3.04 Standesamt

Rathausstraße 48
56203 Höhr-Grenzhausen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02624 104-0
02624 104-89

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 

Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Alle Informationen anzeigen