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Bauaufsicht

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu überwachen und zwar bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen. Zu diesem Zweck hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daneben sind u. a. folgende Aufgaben der Bauaufsicht gesetzlich geregelt:

  • Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
  • Erteilung eines Bauvorbescheids
  • Repressive Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht (z.B. Benutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung)
  • Führung des Baulastenverzeichnisses

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 4 - Bauen - Planen - Umwelt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Kirburger Straße 4
56470 Bad Marienberg (Westerwald)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02661 6268-0
02661 6268-201

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