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mixins.searchInfo_searchTermGefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Maßnahmen zur Verhütung von Schäden, die einzelnen Personen oder der Allgemeinheit entstehen könnten, wenn nicht durch behördliches Handeln in den Geschehensablauf eingegriffen wird, werden mit dem Begriff „Gefahrenabwehr“ bezeichnet.

Die Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Polizei wird in Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nur tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten (als Unterfall der Gefahrenabwehr) obliegt der Polizei.

Die Kreisverwaltungen, kreisfeie Städte, verbandsfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und Verbandsgemeinden sind zuständige Sicherheitsbehörden für Aufgaben der Gefahrenabwehr, soweit keine besonderen Zuständigkeitsregelungen getroffen worden sind.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

Hinweis: Nicht zu den Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde gehört die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen des privaten Rechts. Auch stellen bloße Belästigungen oder Unbequemlichkeiten keine Gefahr im ordnungsrechtlichen Sinne dar.  

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Öffentliche Ordnung - Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Kirburger Straße 4
56470 Bad Marienberg (Westerwald)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02661 6268-0
02661 6268-201
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