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mixins.searchInfo_searchTermBesteuerungsverfahren verbindliche Auskunft beantragen

Besteuerungsverfahren verbindliche Auskunft beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Im Steuerbereich begegnen Bürgern und Unternehmern häufig komplizierte und unübersichtliche Sachverhalte, deren Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung schwer zu beurteilen sind. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten und den daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen. Um Unsicherheiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine verbindliche Auskunft über die künftige Besteuerung zu beantragen.

Die verbindliche Auskunft soll es Bürgern und Unternehmern ermöglichen, steuerliche Konsequenzen bereits vor der Umsetzung von Gestaltungsmöglichkeiten abzuschätzen. Hierbei muss es sich um genau bestimmte aber noch nicht verwirklichte Sachverhalte handeln. An einer solchen Auskunft muss im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse bestehen.

Ihre zuständige Stelle:

Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Altenkirchen-Hachenburg umfasst das Gebiet des Landkreises Altenkirchen (Westerwald) sowie der Verbandsgemeinden Bad Marienberg (Westerwald), Hachenburg, Rennerod und Westerburg.

Aufgaben, die für das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
  • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Neuwied),
  • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Koblenz),
  • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
  • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Koblenz),
  • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Mayen),
  • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.

Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

Frankfurter Straße 21
57610 Altenkirchen (Westerwald)
+49 2681 86-0
+49 2681 86-10090
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