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mixins.searchInfo_searchTermHundehaltung Abmeldung

Hundehaltung Abmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

 

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 5 - Finanzen - Haushalt

Kirburger Straße 4
56470 Bad Marienberg (Westerwald)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02661 6268-0
02661 6268-201

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