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mixins.searchInfo_searchTermGeburt anzeigen

Geburt anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

Jedes Kind, das im Gebiet der Verbandsgemeinde Bad Marienberg geboren wurde, ist binnen einer Woche im Geburtenregister des Standesamtes Bad Marienberg einzutragen. Maßgeblich ist also der Geburtsort, nicht die Meldeanschrift der Mutter bzw. der Eltern.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Öffentliche Ordnung - Bürgerdienste

Kirburger Straße 4
56470 Bad Marienberg (Westerwald)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02661 6268-0
02661 6268-201
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