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Wohnraumförderung: Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung eine Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum an, um solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.

Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigen. Sie werden gefördert, wenn diese zusammen mit Ihren Haushaltsmitgliedern die maßgeblichenen Einkommensgrenzen, die jeweils nach der Haushaltsgröße gestaffelt sind, einhalten.

Die Förderung wird auf der Grundlage der veröffentlichten Förderprogramme, die die Fördervoraussetzungen und ‑konditionen abschließend definieren, durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendungen.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Koblenz

Was bedeutet Förderung von selbst genutztem Wohnraum?

Wenn Sie ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder Genossenschaftsanteilen erwerben wollen, bauen wollen oder eine Modernisierung vornehmen wollen, besteht die Möglichkeit eine Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz zu erhalten.


Wie sieht diese Förderung aus?

Die Förderung erfolgt in Form eines vergünstigten Darlehens von der Landesbank – Investitions- und Strukturbank für das Land Rheinland-Pfalz (ISB). 

Die Höhe des Darlehens bemisst sich unter anderem an den Gesamtkosten für Ihr Vorhaben.


Welchen Vorteil bringt ein solches Darlehen?

Die Investitions- und Strukturbank für das Land Rheinland-Pfalz (ISB) bietet neben attraktiven Darlehenskonditionen einen Tilgungszuschuss ab 5%. Das bedeutet, dass Sie einen Teil der Darlehenssumme nicht zurückzahlen müssen.


Woher weiß ich, dass ich berechtigt bin ein solches Darlehen zu beantragen?

Um eine Förderung zu erhalten, dürfen Sie und Ihr Haushalt unter anderem bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Für weitere Informationen hierzu kontaktieren Sie gerne die zuständige Stelle der Stadt Koblenz, oder die Investitions- und Strukturbank für das Land Rheinland-Pfalz (ISB). Sie können auch weitere Informationen und eine Übersicht auf der Internetseite der ISB einsehen.

Die Kontaktdaten und Verlinkungen finden Sie nachfolgend. 


Wie stelle ich einen Antrag für eine Förderung?

Wenn es sich um ein Objekt im Stadtgebiet Koblenz handelt ist der Antrag über die zuständige Stelle der Stadt Koblenz einzureichen.

Wir empfehlen Ihnen eine Beratung zum Ablauf des Verfahrens. Nehmen Sie bei Interesse gerne telefonisch Kontakt mit uns auf. 

Die Kontaktdaten und Verlinkungen finden Sie nachfolgend. 


Kann ich auch eine Förderung für ein Eigenheim mit Einliegerwohnung erhalten?

Im Einzelfall kann dies möglich sein. In welchem Umfang ist im Antragsverfahren zu prüfen. Die zu erwartenden Einkünfte aus der Vermietung der Einliegerwohnung, werden Ihrem Haushaltseinkommen zugerechnet.


Kann ich das Objekt während der Laufzeit des Darlehens vermieten oder verkaufen?

Dies ist unter Fortführung des Darlehens nicht möglich. Bevor Sie dies in Erwägung ziehen, nehmen Sie Kontakt mit uns oder der Investitions- und Strukturbank für das Land Rheinland-Pfalz (ISB) auf.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Koblenz - Wohnungsbauförderung / Wohnberechtigung (Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung)

Es ist zwingend erforderlich vorab einen Termin zu vereinbaren.

Telefonisch oder Online unter

https://www.koblenz.de/rathaus/verwaltung/buergerservice/buergertermine/#accordion-1-10

Sachgebietsleitung, Wohnraumförderung, Städtebauliche Verträge   Frau Höfer 129-3465

Wohnberechtigungsscheine, Wohnraumüberwachung                          Herr Boretzki 129-3470

Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz
56015 Koblenz
0261 129-3465
0261 129-3470
0261 129-3150

Termin für Wohnberechtigungsschein (Termin zwingend vorher vereinbaren):

https://termine-reservieren.de/termine/koblenz/select2?md=16 oder Telefon 0261 - 129-3470


Terminzeiten für Wohnberechtigungsschein:

Mo         9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00Uhr

Mi + Fr  9.00 - 12.00 Uhr

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