Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.
Außenwerbung, auch Out-of-Home-Werbung (OoH) genannt, ist eine Form der Werbung, die außerhalb von geschlossenen Räumen eingesetzt wird, um eine breite Zielgruppe im öffentlichen Raum zu erreichen. Sie umfasst eine Vielzahl von Werbeträger und Formaten, die an öffentlich zugänglichen Orten wie Straßen, Plätzen oder Verkehrsknotenpunkten platziert sind. Dazu zählen z.B. Litfaßsäulen, Großflächenplakate (18/1), City-Light-Poster oder neuerdings auch digitale Screens.
In Koblenz wurde durch ein europaweites Vergabeverfahren die Ausübung des Werberechts auf öffentlichen Straßen bzw. öffentlichen Flächen der Stadt Koblenz inklusive in Wartehallen der Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH und auf der Fläche des ZOB am Hauptbahnhof, deren Nutzungsrecht die Stadt besitzt, an die Firma DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG aus Koblenz vergeben.
Auf privaten Flächen muss die Erlaubnis der Eigentümerin des Grundstückes vorliegen, die wiederum eine Baugenehmigung für die aufgestellte Werbeanlage haben muss.
Davon ausgenommen ist die sog. „Siegelmarken-Werbung“, die ebenfalls eine Form der Sondernutzung darstellt und z.B. für stadtteilbezogene oder traditionelle Veranstaltungen (Kirmes, Zirkus o.ä.) gilt. Diese Werbung ist beschränkt auf die A1-Plakate. Nähere Infos finden Sie hier.
Ebenfalls ausgenommen ist die Werbung bei Wahlen, die in der Wahlwerbesatzung der Stadt Koblenz geregelt ist. Informationen dazu finden Sie unter Wahlwerbesatzung hier.