Eheurkunde ausstellen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
- die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
- Ort und Tag ihrer Geburt und
- Ort und Tag der Eheschließung.
Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Aus dem Eheregister können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Eheurkunde / Eheurkunde im Stammbuchformat
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (ggf. mit Hinweisen)
- internationale (mehrsprachige) Eheurkunde (Formular B)
Schriftliche Beantragung
Sie können die Urkunde schriftlich beantragen. Teilen Sie uns genau mit welche Urkunde Sie benötigen. Bitte vergessen Sie nicht Angaben wie z.B. Geburtsdatum, Eheschließungsdatum, Sterbedatum. Für Rückfragen geben Sie bitte eine Telefonummer an.
Beantragung per Fax (Fax-Nr.: 0261/129 1750)
siehe schrifliche Beantragung
Beantragung per Mail (standesamt@stadt.koblenz.de)
siehe schriftliche Bestellung
Bestellung Online
Sie können die Urkunde auch ganz einfach über ein Onlineformular anfordern.
Telefonische Bestellung
Eine telefonische Bestellung von Urkunden ist nicht möglich.