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Wohnsitz anmelden

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Koblenz

Zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes sollten Sie persönlich bei uns vorsprechen. Sie benötigen dann kein Anmeldeformular, da wir das Ausfüllen des Formulars für Sie erledigen.

In Ausnahmefällen (bei Zuzug aus dem Inland) können Sie ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular durch eine bevollmächtige Person an uns überbringen lassen. Bitte verwenden Sie die entsprechende Vollmacht von unserer Website.

Aktuell können Sie sich nach Ihrem Zuzug nach Koblenz aus dem Inland auch Online anmelden. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Änderung Ihres Personalausweises/Reisepasses/elektronischen Aufenthaltstitels.

Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen ist immer eine persönliche Vorsprache im Bürgeramt zur Anmeldung notwendig. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin!

Wichtiger Hinweis!

Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen anfordern, da die genannten Informationen nur die Regelfälle einer Anmeldung abdecken können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wenn Sie innerhalb von Koblenz umziehen können wir die Adresse im KFZ-Schein ändern. Sie sparen sich den Weg zur Zulassungsstelle (hierbei fällt eine Gebühr i.H.v. 10,80 € an)!



Ihre zuständige Stelle:

Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)


Anfahrt und Parkmöglichkeiten
Die nächstgelegene Bushaltestelle ist Zentralplatz/Forum. Fahrplanauskünfte finden Sie unter bus.koblenz.de
Gebührenpflichtige Parkplätze stehen im Parkhaus Forum Mittelrhein sowie im Parkhaus Schängel-Center zur Verfügung.

Fahrräder, Roller und Abstellmöglichkeiten
Das Mitbringen von Fahrrädern oder Rollern in die Räumlichkeiten des Bürgeramtes ist nicht erlaubt. Geeignete Abstellplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe, z.B. in der Gymnasialstraße (gegenüber des Bürgeramtes), am Willi-Hörter-Platz sowie am Schängel-Center.

Tiere im Bürgeramt
Bitte beachten Sie, dass das Mitführen von Hunden und anderen Haustieren im Bürgeramt nicht gestattet ist. Assistenzhunde sind selbstverständlich von dieser Regelung ausgenommen.

Zahlungsmöglichkeiten
Bevorzugt bargeldlos mit Girocard oder Debitkarte, Kreditkarte (Mastercard und Visa-Card) oder Smartphone. Eine Barzahlung ist ebenfalls möglich.



Gymnasialstraße 6
56068 Koblenz
rollstuhlgerecht
+49 261 129-7000
+49 261 129-7200


Mo.
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 15:00 Uhr
Di.
08:00 - 12:30 Uhr
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Mi.
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13:00 - 17:30 Uhr
Do.
08:00 - 12:30 Uhr
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Fr.
08:00 - 12:30 Uhr
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Termine und Erreichbarkeit
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin möglichst bequem online. Alternativ ist auch eine telefonische Terminbuchung möglich.

Unser Telefon-Service steht Ihnen montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Nummer 0261 129 7000 oder unter der Behördennummer 115 zur Verfügung.

Viele Anliegen können Sie außerdem ganz unkompliziert schriftlich oder online erledigen. Eine Übersicht der entsprechenden Angebote finden Sie auf dieser Homepage.

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