Bewohnerparkausweis Erteilung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Wenn Sie in einem Bereich in Koblenz mit Hauptwohnsitz (Nebenwohnsitz reicht nicht aus! Ausnahme: Sie sind verheiratet und deshalb nach dem Meldegesetz verpflichtet einen gemeinsamen Hauptwohnsitz zu bestimmen) gemeldet sind, in dem eine Bewohnerparkausweiszone eingerichtet ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Bürgeramt einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Verlängerung Parkausweis:
Parkausweise, deren Gültigkeit nach dem 29.02.2024 enden, unterliegen der neuen Gebührenordnung. Eine Verlängerung ist aktuell nur max. 4 Wochen vor Ablauf und nur vor Ort möglich. Buchen Sie dazu einen Termin im Bürgeramt (Rathaus I) oder wenden Sie sich ohne Termin an die Servicestelle (Rathaus II - Eingang Ostflügel). Wichtig: KFZ-Schein mitbringen! Eine Verlängerung ist ohne KFZ-Schein nicht möglich!
Ist ihr Parkausweis bereits länger als drei Monate abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall ist ein Neuantrag unter vorheriger Terminvereinbarung im Bürgeramt zu stellen unter Vorlage aller aktuellen Unterlagen (neg. Stellplatzbescheinigung, Fahrerlaubnis, Nutzungsbescheinigung etc.).
Ab 2026 ist bei jeder Verlängerung die Vorlage einer neuen negativen Stellplatzbescheinigung erforderlich. Warum? Das Ziel ist eine verbesserte Nutzung der privaten Stellplätze und daraus resultierend eine bessere Parksituation im öffentlichen Verkehrsraum.
Bitte verlängern Sie Ihren bestehenden Ausweis rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit!
Allgemeine Hinweise:
Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises beträgt 1 Jahr!
Eine längere Gültigkeitsdauer ist nicht (mehr) vorgesehen.
Sollten Sie bei der erstmaligen Beantragung noch nicht alle benötigten Unterlagen vorliegen haben, besteht die Möglichkeit sofort einen vorläufigen Bewohnerparkausweis für die Dauer von 4 Wochen zu erhalten. Bei der Ausstellung eines vorläufigen Parkausweises fallen noch keine Gebühren an. Der vorläufig genehmigte Parkzeitraum wird mit dem endgültigen Parkausweis verrechnet.
Wenn Sie alle Unterlagen vorlegen können, wird Ihnen der endgültige Bewohnerparkausweis direkt ausgehändigt.
Sollten Sie das Bürgeramt nicht selbst besuchen können, besteht die Möglichkeit eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen und die Antragsunterlagen mit der Vollmacht mitzugeben. Bitte verwenden Sie außschließlich die Formulare auf unserer Homepage.
Hinweis: im Ausland zugelassene Fahrzeuge:
Insofern Sie beabsichtigen Ihren Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug mit einer ausländischen Zulassung zu nutzen, kommt zunächst nur eine vorläufige Ausstellung für den Zeitraum von einem Monat in Betracht.
In diesem Zeitraum wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet bei der städtischen Zulassungsstelle vorzusprechen und die Rechtmäßigkeit der ausländischen Zulassung Ihres Fahrzeuges überprüfen zu lassen.
Sobald die zulassungsrechtlichen Fragen geklärt sind und eine rechtmäßige Zulassung gegeben ist, kann die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises abschließend geprüft und bearbeitet werden.
Wichtig!!!
Bei Verlust des Anwohnerparkausweis sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- unterschriebene Verlusterklärung Bewohnerparkausweis
- ggf. falls ein persönlicher Besuch nicht möglich ist: ein Vollmacht, dass die Zweitausfertigung beantragt und ausgehändigt werden darf (formlos).
- Grafik Bewohnerparkausweiszonen Koblenz
- Parkzone 6B
- Parkzone 8A
- Parkzone 13
- Parkzone 7A
- Parkzone 14
- Parkzone 1-4
- Parkzone 18.pdf
- Parkzone 1
- Parkzone 15
- Parkzone 10A
- Parkzone 10B
- Parkzone 11
- Parkzone 3
- Parkzone 6A
- Parkzone 17
- Parkzone 8B
- Parkzone 4
- Parkzone 16
- Parkzone 2
- Parkzone 12B
- Parkzone 7B
- Parkzone 9A
- Parkzone 9B
- Parkzone 12A
- GeoPortal Koblenz