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mixins.searchInfo_searchTermNeuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Koblenz

Bei Diebstahl wird die Verlustanzeige der Polizei benötigt.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Koblenz - Führerscheinstelle (Ordnungsamt)

Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle über: https://termine-reservieren.de/termine/koblenz/select2?md=7

Blücherstraße 40
56073 Koblenz
56015 Koblenz
+49 261 129-4404
+49 261 129-4405

Mo, Di, Do, Fr    8:00 -12:00 Uhr
Mi                       8:00 -12:30 Uhr
                        13:30 - 16:30 Uhr

Derzeit nur mit Termin/ Führerescheinstelle!

Aufgrund des hohen Anrufaufkommens wird aus organisatorischen Gründen auch um Kontaktaufnahme per Mail und Hinterlassen einer Rückrufnummer zur Terminvergabe unter fahrerlaubnisbehoerde@stadt.koblenz.de gebeten.

Zahlungsmittel:

Eventuell anfallende Gebühren können entweder in bar, mit EC-Karte (mit PIN) oder mit Kreditkarte direkt beim Sachbearbeiter gezahlt werden.

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