Kirchenaustritt Erklärung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.
Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.
Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Tanja Rübin
Tel.: 0261/129 1774
Elke Große
Tel.: 0261/129 1772
Silvia Neiser
Tel.: 0261/129 1771
Kerstin Wiederstein
Tel.: 0261/129 1755
Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.
Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.
Für den Kirchenaustritt werden folgene Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Taufurkunde (sofern vorhanden)
Sofern die Religionszugehörigkeit in Ihrem Geburten- bzw. Eheregister vermerkt sein sollte, kann diese Angabe auf Wunsch ausgetragen werden. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich Ihre Geburts- bzw. Eheurkunde.
Gebühr: 30,00 EURVorkasse: neinGebühr für den Kirchenaustritt
Gebühr: 30,00 €
Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
18.01.2024
Zur Onlinebeantragung:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadt Koblenz - Urkundenstelle
Adresse
56068 Koblenz
Gebäudezugänge
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.: 08:30 -12:00 Uhr
Mi.: 08:30 -16:00 Uhr
Fr.: geschlossen
Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Bemerkung:
Ansprechpartner
Elke Große
Tel.: 0261/ 129 1772
Silvia Neiser
Tel.: 0261/ 129 1771
Tanja Rübin
Tel.: 0261/ 129 1774
Kerstin Wiederstein
Tel.: 0261/ 129 1755
>>> Hier können Sie Personenstandsurkunden online anfordern <<<
weitere Kontaktmöglichkeiten
E-Mail:standesamt@stadt.koblenz.de
Fax:
0261/129 1750
Stadt Koblenz - Kircheneintritt/ Kirchenaustritt Erklärung
Adresse
56068 Koblenz
Gebäudezugänge
Postfach
Gebäudezugänge
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Telefon
Telefon
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Bemerkung:
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Elke Große
Tel.: 0261/ 129 1772
Silvia Neiser
Tel.: 0261/ 129 1771
Tanja Rübin
Tel.: 0261/ 129 1774
Kerstin Wiederstein
Tel.: 0261/ 129 1755