Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.
Neu ab Mai 2025:
Ab Mai sind ausschließlich digitale Lichtbilder für neue Ausweisdokumente erlaubt. Die Bilder werden direkt beim Bürgeramt (Gebühr: 6,00 EUR) oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen erstellt. Lichtbilder auf Papier werden dann nicht mehr angenommen. Selbstgefertigte Aufnahmen sind nicht zulässig.
Aktueller Hinweis zu den digitalen Passfotos:
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten zu gewährleisten, bitten wir darum, die Lichtbilder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen oder anderen zertifizierten Anbietern erstellen zu lassen.
Die Erstellung der Fotos im Bürgeramt ist vorübergehend nur eingeschränkt möglich.
Bei Kindern unter 4 Jahren empfehlen wir die Fotografie durch zertifizierten Fotografen. Dies erleichtert die Beantragung.
Über diesen Link finden Sie zertifizierte Fotografinnen und Fotografen: https://alfo-passbild.com/