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Bewohnerparkausweis Verlängerung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Koblenz

Hinweise für die Stadt Koblenz:

  • Eine Verlängerung ist nur innerhalb 4 Wochen vor Ablauf möglich. 
  • Wichtig: KFZ-Schein mitbringen! Eine Verlängerung ist ohne KFZ-Schein nicht möglich!
  • Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises beträgt 1 Jahr. 
  • Ist Ihr Parkausweis seit mehr als 3 Monaten abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Der Antrag stellt einen Neuantrag dar und dementsprechend sind die Unterlagen für eine Neubeantragung vorzulegen. 
  • Sollten Sie das Bürgeramt nicht selbst besuchen können, besteht die Möglichkeit den Vorgang online abzuwickeln oder eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen und die Antragsunterlagen mit der Vollmacht mitzugeben. Bitte verwenden Sie ausschließlich die Formulare auf unserer Homepage.

Seit 2026 ist bei jeder Verlängerung die Vorlage einer neuen negativen Stellplatzbescheinigung erforderlich. 

Warum? Das Ziel ist eine verbesserte Nutzung der privaten Stellplätze und daraus resultierend eine bessere Parksituation im öffentlichen Verkehrsraum.

Hinweis: im Ausland zugelassene Fahrzeuge

Insofern Sie beabsichtigen Ihren Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug mit einer ausländischen Zulassung zu nutzen, kommt zunächst nur eine vorläufige Ausstellung für den Zeitraum von einem Monat in Betracht. 

In diesem Zeitraum wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet bei der städtischen Zulassungsstelle vorzusprechen und die Rechtmäßigkeit der ausländischen Zulassung Ihres Fahrzeugs überprüfen zu lassen.

Sobald die zulassungsrechtlichen Fragen geklärt sind und eine rechtmäßige Zulassung gegeben ist, kann die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises abschließend geprüft und bearbeitet werden.

Wichtig
Bei Verlust des Bewohnerparkausweises sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein
  • ggf., falls ein persönlicher Besuch des Bürgeramtes nicht möglich ist, eine Vollmacht aus der hervorgeht, dass die Zweitausfertigung beantragt und ausgehändigt werden darf (formlos). 

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)


Anfahrt und Parkmöglichkeiten
Die nächstgelegene Bushaltestelle ist Zentralplatz/Forum. Fahrplanauskünfte finden Sie unter bus.koblenz.de
Gebührenpflichtige Parkplätze stehen im Parkhaus Forum Mittelrhein sowie im Parkhaus Schängel-Center zur Verfügung.

Fahrräder, Roller und Abstellmöglichkeiten
Das Mitbringen von Fahrrädern oder Rollern in die Räumlichkeiten des Bürgeramtes ist nicht erlaubt. Geeignete Abstellplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe, z.B. in der Gymnasialstraße (gegenüber des Bürgeramtes), am Willi-Hörter-Platz sowie am Schängel-Center.

Tiere im Bürgeramt
Bitte beachten Sie, dass das Mitführen von Hunden und anderen Haustieren im Bürgeramt nicht gestattet ist. Assistenzhunde sind selbstverständlich von dieser Regelung ausgenommen.

Zahlungsmöglichkeiten
Bevorzugt bargeldlos mit Girocard oder Debitkarte, Kreditkarte (Mastercard und Visa-Card) oder Smartphone. Eine Barzahlung ist ebenfalls möglich.



Gymnasialstraße 6
56068 Koblenz
rollstuhlgerecht
115
+49 261 129-7200


Mo.
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 15:00 Uhr
Di.
08:00 - 12:30 Uhr
---
Mi.
---
13:00 - 17:30 Uhr
Do.
08:00 - 12:30 Uhr
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Fr.
08:00 - 12:30 Uhr
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Termine und Erreichbarkeit
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin möglichst bequem online. Alternativ ist auch eine telefonische Terminbuchung möglich.

Unser Telefon-Service steht Ihnen montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Behördennummer 115 zur Verfügung.

Viele Anliegen können Sie außerdem ganz unkompliziert schriftlich oder online erledigen. Eine Übersicht der entsprechenden Angebote finden Sie auf dieser Homepage.

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