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Wohnsitz anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Koblenz

Zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes sollten Sie persönlich bei uns vorsprechen. Sie benötigen dann kein Anmeldeformular, da wir das Ausfüllen des Formulars für Sie erledigen.

In Ausnahmefällen (bei Zuzug aus dem Inland) können Sie ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular durch eine bevollmächtige Person an uns überbringen lassen. Bitte verwenden Sie die entsprechende Vollmacht von unserer Website.

Aktuell können Sie sich nach Ihrem Zuzug nach Koblenz aus dem Inland auch Online anmelden. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Änderung Ihres Personalausweises/Reisepasses/elektronischen Aufenthaltstitels.

Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen ist immer eine persönliche Vorsprache im Bürgeramt zur Anmeldung notwendig. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin!

Wichtiger Hinweis!

Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen anfordern, da die genannten Informationen nur die Regelfälle einer Anmeldung abdecken können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wenn Sie innerhalb von Koblenz umziehen können wir die Adresse im KFZ-Schein ändern. Sie sparen sich den Weg zur Zulassungsstelle (hierbei fällt eine Gebühr i.H.v. 10,80 € an)!



Ihre zuständige Stelle:

Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die nächste Bushaltestelle ist die Haltestelle Zentralplatz. 

Gebührenpflichtige Parkplätze finden Sie in unmittelbarer Nähe im Parkhaus Forum Mittelrhein und im Parkhaus des Schängel-Centers.

Die Mitnahme von Hunden und anderen (Haus-)Tieren in die Räume des Bürgeramtes und der Servicestelle ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenführhunde. 

Zahlungsmittel im Bürgeramt: 

Vorzugsweise bargeldlos mit Karte oder Smartphone, aber auch bar.


Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
rollstuhlgerecht
+49 261 129-7000
+49 261 129-7200

Hinweis:

Am 02.07.2025 bleiben das Bürgeramt und die Servicestelle ganztägig geschlossen.
Bitte planen Sie Ihren Besuch für einen anderen Tag.

Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich:

Mo.
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 15:00 Uhr
Di.
08:00 - 12:30 Uhr
---
Mi.
---
13:00 - 17:30 Uhr
Do.
08:00 - 12:30 Uhr
---
Fr.
08:00 - 12:30 Uhr
---


Hinweis: Bitte vereinbaren Sie online einen Termin! Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich.

Derzeit wird das Bürgeramt umgebaut.

Der Eingang des Bürgeramtes befindet sich am Willi-Hörter-Platz 1 (Haupteingang Rathausgebäude I). Der barrierefrei Zugang ist über den Innenhof möglich.

Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 8:00-18:00 (129 7000 oder 115).

Weitere Informationen - auch zu unserer Servicestelle (Vorsprache ohne Termin für ein eingeschränktes Aufgabenspektrum möglich)- finden sie hier.

Viele Dienstleistungen können auch schriftlich oder online erledigt werden. Bitte informieren Sie sich auf dieser Homepage (Online-Dienste). 

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