Wohnsitz anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.
Zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes sollten Sie persönlich bei uns vorsprechen. Sie benötigen dann kein Anmeldeformular, da wir das Ausfüllen des Formulars für Sie erledigen.
In Ausnahmefällen (bei Zuzug aus dem Inland) können Sie ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular durch eine bevollmächtige Person an uns überbringen lassen. Bitte verwenden Sie die entsprechende Vollmacht von unserer Website.
Aktuell können Sie sich nach Ihrem Zuzug nach Koblenz aus dem Inland auch Online anmelden. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Änderung Ihres Personalausweises/Reisepasses/elektronischen Aufenthaltstitels.
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen ist immer eine persönliche Vorsprache im Bürgeramt zur Anmeldung notwendig. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin!
Wichtiger Hinweis!
Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen anfordern, da die genannten Informationen nur die Regelfälle einer Anmeldung abdecken können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wenn Sie innerhalb von Koblenz umziehen können wir die Adresse im KFZ-Schein ändern. Sie sparen sich den Weg zur Zulassungsstelle (hierbei fällt eine Gebühr i.H.v. 10,80 € an)!