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Hundehaltung anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

  • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Koblenz

Information des Steueramtes: 

Die Frist zur Anmeldung eines Hundes beträgt 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt.


 Haltung mehrerer Hunde und Vergünstigungsmöglichkeiten

  • In einem Haushalt gehaltene Hunde gelten als gemeinsam gehalten und werden entsprechend berechnet.
  • Rettungs- und Sanitätshunde
  • Blindenhunde u.ä.
  • Wachhunde bei einzelstehenden Gebäuden

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Koblenz - Indirekte Steuern (Kämmerei und Steueramt)

Aus Koblenz unter der Telefonnnummer  115 zu erreichen

Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
56015 Koblenz
0261 129-2050

Mo - Do     8:30 - 12:00 Uhr
                 14:00 - 16:00 Uhr
Fr                8:30 - 12:00 Uhr




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