Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Grundschule ist die erste gemeinsame Stufe des Bildungssystems. Sie führt Ihr Kind in das schulische Lernen ein. Die Schülerinnen und Schüler lernen, selbstständig und gemeinsam zu arbeiten und zu handeln. Ihr Kind wird dabei angeleitet, wichtige Werte, Einstellungen und Haltungen zu übernehmen. Die Grundschule unterstützt die Schülerinnen und Schülern in ihrer individuellen Entwicklung und bietet Orientierung.
Die Grundschule orientiert sich in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit am jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler. Ihr Kind soll dabei lernen, die ihm gestellten Anforderungen zunehmend selbstständig zu erfüllen, sich eigene Aufgaben zu stellen, eigene Leistungen zu erbringen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Verantwortung zu übernehmen. Es soll dabei unterstützt werden, seine Meinung frei, aber respektvoll zu äußern und zu einem friedlichen Miteinander beizutragen.
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, dann müssen Sie es an der für Sie zuständigen Grundschule anmelden.
Übersicht Grundschulen
Was ist eine Betreuende Grundschule?
Es handelt sich hierbei um ein unterrichtsergänzendes Betreuungsangebot an den Koblenzer Grundschulen. Die Kinder werden nach oder vor Unterrichtsbeginn hinaus betreut (die genauen Betreuungszeiten erfahren Sie von der jeweiligen Schule).
Ziel der Betreuenden Grundschule ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf!
Die Grundschule sieht verlässliche Unterrichtszeiten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung des Unterrichts auf die Schulvormittage vor. Die tägliche Schulzeit soll bis einschließlich Klassenstufe 2 vormittags mindestens vier Zeitstunden, dann fünf Zeitstunden betragen. Die tägliche Schulzeit gliedert sich in Unterricht, Entspannungsphasen sowie Spiel- und Bewegungszeiten.
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 unterrichtet. Sie rücken am Ende der Klassenstufen grundsätzlich ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe vor. In den Klassenstufen 1 und 2 werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch Verbalzeugnisse am Ende des Schuljahres und ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch in der Mitte des zweiten Schuljahres. Zum Ende des Halbjahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Kinder reine Notenzeugnisse, die jeweils durch ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch erläutert werden. Zum Ende des Schuljahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis, das Ziffernnoten und verbale Erläuterungen kombiniert. Auf Beschluss der Gesamtkonferenz und im Benehmen mit dem Schulelternbeirat kann in der Klassenstufe 3 für das erste Halbjahr oder für das ganze Schuljahr die Beurteilung weiterhin ausschließlich verbal erfolgen.
Unterrichtet werden folgende Lernbereiche und Fächer: Religion/Ethik, Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik , Sport, Bildende Kunst/Textiles Gestalten/Werken und Integrierte Fremdsprachenarbeit in Englisch oder Französisch. Für den Fremdsprachenunterricht werden keine Noten erteilt, sondern es wird ein Portfolio geführt.
Grundschulen haben in Rheinland-Pfalz feste Schulbezirke. Als Eltern müssen Sie ihr Kind immer an der zuständigen Grundschule anmelden. Das ist in der Regel die, die ihrem Wohnort am nächsten liegt. Welche Grundschule für ihr Kind zuständig ist erfahren Sie bei der Kommunalverwaltung.
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Hr. Hofmann
- 129-1906
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Hr. Ezzouaoui
A, B, T , U , V , W , X
- 129-1932
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Fr. Hahn
C , D , F , G , H , Q , R
- 129-1914
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Hr. Oencebe
E , I , J , K , L , M , N , O , P , Y , Z
- 129-1923
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Fr. Bulz
S
- 129-1908
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Wie kann mein Kind an der Betreuenden Grundschule teilnehmen?
Ihr Kind kann an der Betreuenden Grundschule teilnehmen, wenn es verbindlich und fristgerecht angemeldet wird.
Für das kommende Schuljahr muss die Anmeldung und das SEPA-Lastschriftmandat (Anhang finden Sie auf dieser Seite unten) vollständig ausgefüllt und unterschrieben in der jeweiligen Schule bis spätestens 15. März abgegeben werden.
Später eingehende Anmeldungen werden voraussichtlich nicht mehr berücksichtigt.
Bei der Anmeldung erhebt die Grundschule nachfolgende Daten Ihres Kindes:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht,
- Anschrift,
- Telekommunikationsverbindung
- Religionszugehörigkeit,
- Staatsangehörigkeit,
- Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
- vorherrschende Familiensprache,
- Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
- Anzahl der Geschwister,
- Angaben über den Besuch eines Kindergartens.
Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern und der Erziehungs- und Pflegebeauftragten erhoben. Ferner die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.
Es fallen keine Gebühren an.
Der Elternbeitrag für die Betreuende Grundschule beträgt monatlich:
- 20,00 € für 1 Kind
- 33,00 € für 2 Kinder
- 43,00 € für 3 Kinder
- 10,00 € für jedes weitere Kind
Die Zahlung der Elternbeiträge erfolgt per Bankeinzug.
Die Anmeldung für das folgende Schuljahr erfolgt in der Regel in der dritten oder vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien des laufenden Schuljahres.
Alle Kinder, die im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig werden, werden von den Eltern im Februar an der für sie zuständigen Grundschule angemeldet. Sie als Eltern erhalten dafür durch den Schulträger eine Aufforderung zur Anmeldung. Die Grundschule, die für den Wohnort zuständig ist, informiert Sie über den genauen Anmeldetermin.
Bei der Anmeldung müssen Sie die folgenden Daten Ihres Kindes angeben:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht,
- Anschrift,
- Telekommunikationsverbindung
- Religionszugehörigkeit,
- Staatsangehörigkeit,
- Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
- vorherrschende Familiensprache,
- Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
- Anzahl der Geschwister,
- Angaben über den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder.
Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen von Ihnen als Eltern oder Erziehungs- und Pflegebeauftragten benötigt. Außerdem müssen Sie die Informationen angeben, die für die Kontaktaufnahme im Notfall notwendig sind sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.
Wichtiger Hinweis:
Die Anmeldung und das SEPA-Lastschriftmandat müssen gemeinsam bei der Schule abgegeben werden.
Zusätzlich gibt es an den meisten Grundschulen Betreuungsangebote, die die Kinder vor und nach der Unterrichtszeit besuchen können.
Vertragslaufzeit:
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet automatisch, wenn das angemeldete Kind nicht mehr als Schüler/in an der Schule ist.
Kündigung:
Der Vertrag kann vom Antragsteller jederzeit zum Ende eines Monats für das Ende der folgenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich
(auch gerne per Mail) gegenüber dem Schulverwaltungsamt zu erfolgen. Die Kündigung kann bei der Schule abgegeben werden.
In der Grundschule wird der Unterricht so organisiert, dass er gleichmäßig und verlässlich über die Vormittage verteilt ist. Im ersten Schuljahr haben die Kinder an jedem Vormittag mindestens vier Stunden Unterricht. Ab der zweiten Klasse wird die Lernzeit zwei Tagen pro Woche auf fünf Stunden erhöht und ab der dritten Klasse dauert jeder Schulvormittag fünf Stunden. Neben dem Unterricht gibt es auch ausreichend Zeit zum Entspannen, Spielen und Bewegen.
In der Grundschule werden Ihre Kinder in den Klassen 1 bis 4 unterrichtet. Sie rücken am Ende der Klassenstufen grundsätzlich ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe auf. In den ersten beiden Jahren erhalten sie noch keine Ziffernnoten. Stattdessen bekommen Sie am Ende des Schuljahres ein schriftliches Zeugnis, das Ihnen die Entwicklung Ihres Kindes durch einen zusammenhängenden Text oder durch standardisierte, klassenstufeneinheitliche Könnensprofile beschreibt. Zum Halbjahr der zweiten Klasse findet zudem ein verbindliches Gespräch zwischen Ihnen, den Lehrkräften und Ihrem Kind statt, in dem der Lernfortschritt Ihres Kindes besprochen wird. Darüber hinaus können Sie selbstverständlich jederzeit mit der Lehrkraft Ihres Kindes ein Gespräch vereinbaren.
Am Ende des Halbjahres in den Klassen drei und vier erhält Ihr Kind ein reines Notenzeugnis, das Ihnen in einem Gespräch erläutert wird. Zum Ende des Schuljahres der Klassenstufen drei und vier gibt es ein Zeugnis, das Ziffernnoten und Könnensprofile zum Ankreuzen kombiniert. Auf Beschluss der Gesamtkonferenz und in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat kann das Zeugnis in der dritten Klasse für das erste Halbjahr oder für das ganze Schuljahr weiterhin ausschließlich in Textform erstellt werden.
Unterrichtet werden folgende Lernbereiche und Fächer: Religion/Ethik, Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik, Sport, Kunst und Fremdsprachenarbeit in Englisch oder Französisch. Für den Fremdsprachenunterricht werden keine Noten erteilt, stattdessen gibt es im Zeugnis eine verbale Erläuterung.
22.01.2025
Kann mein Kind auch nach Ablauf der Anmeldefrist für das Betreuungsangebot angemeldet werden?
Unterjährige Anmeldungen werden dann zugelassen, wenn
- ein kurzfristiger Umzug erfolgt ist,
- das Kind die Schule gewechselt hat oder
- sich die berufliche Situation der Eltern/ des
Elternteils geändert hat.
Bitte beachten Sie: Eine Aufnahme in der Betreuung während dem Schuljahr kann nur erfolgen, wenn in der jeweiligen Grundschule noch ausreichend freie Plätze innerhalb einer Betreuungsgruppe vorhanden sind.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Grundschule Ehrenbreitstein Koblenz
GS Koblenz-Ehrenbreitstein
Adresse
56076 Koblenz
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Grundschule Rübenach Koblenz
Adresse
56072 Koblenz
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Grundschule Schenkendorf Koblenz
Adresse
56068 Koblenz
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Grundschule Neuendorf Willi-Graf-Schule
Adresse
56070 Koblenz
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Webseite
Grundschule Arenberg Koblenz
Adresse
56077 Koblenz
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Grundschule Asterstein Koblenz
Adresse
56077 Koblenz
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Telefon
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Grundschule Arzheim Koblenz
Adresse
56077 Koblenz
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Grundschule Immendorf St. Christophorus-Schule
Adresse
56077 Koblenz
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Grundschule Am Löwentor Koblenz
Adresse
56075 Koblenz
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Grundschule Neukarthause Koblenz
Adresse
56075 Koblenz
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Grundschule Moselweiß Koblenz
Adresse
56073 Koblenz
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Grundschule Oberdorf Koblenz
Adresse
56072 Koblenz
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Regenbogen Grundschule Koblenz-Lützel
Adresse
56070 Koblenz
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Grundschule Lay Koblenz
Adresse
56073 Koblenz
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Grundschule Kesselheim Koblenz
Adresse
56070 Koblenz
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Grundschule Horchheim Joseph-Mendelssohn-Schule
Adresse
56076 Koblenz
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Grundschule Güls Koblenz
Adresse
56072 Koblenz
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Webseite
Grundschule Wallersheim Koblenz
Adresse
56070 Koblenz
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Webseite
Grundschule Pfaffendorfer Höhe Balthasar-Neumann-Schule
Adresse
56076 Koblenz
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Webseite
Grundschule Pfaffendorf Koblenz
Adresse
56076 Koblenz
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Grundschule Niederberg Koblenz
Adresse
56077 Koblenz
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Grundschule Freiherr-vom-Stein Koblenz
Adresse
56073 Koblenz
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Fax
Webseite
Grundschule Rohrerhof Koblenz
Adresse
56072 Koblenz
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Grundschule St. Castor Koblenz
Adresse
56068 Koblenz
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Grundschule Pestalozzi Koblenz
Adresse
56073 Koblenz
Kontakt
Telefon
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Stadt Koblenz - Schülerbezogene Leistungen (Kultur- und Schulverwaltungsamt)
Adresse
56068 Koblenz
Postfach
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Stadt Koblenz - Schulbetrieb / Schulentwicklung (Kultur- und Schulverwaltungsamt)
Adresse
56068 Koblenz
Bemerkung:
Kultur und Schulverwaltungamt