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Niederlassungserlaubnis Erteilung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit). Wenn Ihnen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist in der Regel nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis möglich. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet.

Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die noch nach dem Ausländergesetz erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsberechtigungen gelten entsprechend dem Aufenthaltszweck und dem Sachverhalt, die ihrer Erteilung zugrunde lagen, als Niederlassungserlaubnis fort.

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor
  • Sie haben keine Vorstrafen
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
  • Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
  • Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt
  • Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie

Bitte beachten Sie auch weitere Informationen zum Thema „Niederlassungserlaubnis“ in den folgenden Leistungen:

  • Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Koblenz - Migration (Ordnungsamt)

Ansprechpartner für allgemeine ausländerrechtliche Fragen:

Grundsatzangelegenheiten0261 129-4623Buchstabe A0261 129-4663Buchstabe B-D
0261 129-4623
Buchstabe E-K
0261 129-4661
Buchstabe L-R0261 129-4660
Buchstabe S-Z
0261 129-4671
Visaangelegenheiten
0261 129-4652


Ansprechpartner für Fragen zum humanitären Aufenthaltsrecht ( §§ 22, 23, 23a, 25 AufenthG):
(insbesondere Personen mit einer Anerkennung : Asyl, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, Abschiebeverbote sowie der Familiennachzug zu diesem Personenkreis)

Ansprechpartner für humanitäre aufenthaltsrechtliche Fragen:

Grundsatzangelegenheiten      

0261 129-4694

Buchstabe A, S-X

0261 129-4621

Buchstabe B-R

0261 129-4643

Buchstabe Y-Z

0261 129-4694

Rudolf-Virchow-Straße 11
56073 Koblenz
56015 Koblenz
+49 261 129-4685
+49 261 129-4620

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