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mixins.searchInfo_searchTermDie Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Koblenz - Kfz-Zulassung (Ordnungsamt)

56015 Koblenz
Blücherstraße 40
56073 Koblenz
+49 261 129-4420
+49 261 129-4400

Mo, Di, Do, Fr    8:00 - 12:00 Uhr
Mi                       8:00 - 12:30 Uhr
                         13:30 - 16:30 Uhr
Derzeit nur mit Terminvereinbarung!

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Hinweis: Die Termin-Reservierung gilt lediglich für Kunden aus dem Stadtgebiet Koblenz und nicht für das umliegende Kreisgebiet. Terminreservierung für den Kreis MYK sind hier zu finden: https://termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/      

Zahlungsmittel:

Eventuell anfallende Gebühren können entweder in bar, mit EC-Karte (mit PIN) oder mit Kreditkarte direkt beim Sachbearbeiter gezahlt werden.

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