Bewohnerparkausweis Verlängerung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIhren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
- Parkausweise, deren Gültigkeit nach dem 29.02.2024 enden, unterliegen der neuen Gebührenordnung.
- Eine Verlängerung ist aktuell nur max. 4 Wochen vor Ablauf und nur vor Ort möglich.
- Buchen Sie dazu einen Termin im Bürgeramt oder wenden Sie sich ohne Termin an die Servicestelle.
- Wichtig: KFZ-Schein mitbringen! Eine Verlängerung ist ohne KFZ-Schein nicht möglich!
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Allgemeine Hinweise:
- Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises beträgt 1 Jahr.
Hinweis:
- Ist Ihr Parkausweis seit mehr als 3 Monaten abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Der Antrag stellt einen Neuantrag dar und dementsprechend sind die Unterlagen für eine Neubeantragung vorzulegen.
- Sollten Sie das Bürgeramt nicht selbst besuchen können, besteht die Möglichkeit eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen und die Antragsunterlagen mit der Vollmacht mitzugeben. Bitte verwenden Sie ausschließlich die Formulare auf unserer Homepage.
Ab 2026 ist bei jeder Verlängerung die Vorlage einer neuen negativen Stellplatzbescheinigung erforderlich.
Warum? Das Ziel ist eine verbesserte Nutzung der privaten Stellplätze und daraus resultierend eine bessere Parksituation im öffentlichen Verkehrsraum.
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Hinweis: im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Insofern Sie beabsichtigen Ihren Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug mit einer ausländischen Zulassung zu nutzen, kommt zunächst nur eine vorläufige Ausstellung für den Zeitraum von einem Monat in Betracht.
In diesem Zeitraum wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet bei der städtischen Zulassungsstelle vorzusprechen und die Rechtmäßigkeit der ausländischen Zulassung Ihres Fahrzeugs überprüfen zu lassen.
Sobald die zulassungsrechtlichen Fragen geklärt sind und eine rechtmäßige Zulassung gegeben ist, kann die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises abschließend geprüft und bearbeitet werden.
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Wichtig!!!
Bei Verlust des Bewohnerparkausweis sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- unterschriebene Verlusterklärung Bewohnerparkausweis
- ggf., falls ein persönlicher Besuch des Bürgeramtes nicht möglich ist, eine Vollmacht aus der hervorgeht, dass die Zweitausfertigung beantragt und ausgehändigt werden darf (formlos).