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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen

Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie können als sonstiger Familienangehöriger eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten, wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird in der Regel für mindestens ein Jahr erteilt. Sie können die Aufenthaltserlaubnis auf Antrag verlängern lassen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Koblenz - Migration (Ordnungsamt)

Ansprechpartner für allgemeine ausländerrechtliche Fragen:

Grundsatzangelegenheiten0261 129-4623Buchstabe A0261 129-4663Buchstabe B-D
0261 129-4623
Buchstabe E-K
0261 129-4661
Buchstabe L-R0261 129-4660
Buchstabe S-Z
0261 129-4671
Visaangelegenheiten
0261 129-4652


Ansprechpartner für Fragen zum humanitären Aufenthaltsrecht ( §§ 22, 23, 23a, 25 AufenthG):
(insbesondere Personen mit einer Anerkennung : Asyl, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, Abschiebeverbote sowie der Familiennachzug zu diesem Personenkreis)

Ansprechpartner für humanitäre aufenthaltsrechtliche Fragen:

Grundsatzangelegenheiten      

0261 129-4694

Buchstabe A, S-X

0261 129-4621

Buchstabe B-R

0261 129-4643

Buchstabe Y-Z

0261 129-4694

Rudolf-Virchow-Straße 11
56073 Koblenz
56015 Koblenz
+49 261 129-4685
+49 261 129-4620

Achtung!
Nur mit Terminvereinbarung

Mo, Di, Do, Fr      8:00 - 12:00 Uhr
Mi                  8:00 - 12:30 Uhr
                    13:30 - 16:30 Uhr

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