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Steueransprüche erlassen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bei einem Steuererlass müssen Sie die Steuern nicht mehr zahlen. Den Steuererlass können Sie jedoch nicht eigenständig bestimmen, vielmehr müssen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Nastätten - Finanzen

Bahnhofstraße 1
56355 Nastätten
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06772 802-0
06772 802-26

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

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