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Wohnortänderung im Reisepass beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.

Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.

Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 4.1 Bürgerbüro Bad Ems

Bleichstraße 1
56130 Bad Ems
Bemerkung:
Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02603 793-0
02603 793-478

Montag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Online-Terminvereinbarungen nur an den obigen Zeiten möglich sind.

Allgemeine Öffnungszeiten Bürgerbüro Bad Ems:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr

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