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mixins.searchInfo_searchTermFluggastkontrolle durchführen

Fluggastkontrolle durchführen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Gefährdung der Luftsicherheit durch die Mitnahme von verbotenen Gegenständen soll durch die Luftsicherheitskontrollen verhindert werden.

Ein Abgleich zwischen Buchungsdokumenten (Bordkarte) und Personaldokumenten, der sog. ID-Check, vor Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auf Flugplätzen erfolgt in Deutschland im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen nicht. Bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den see- und luftseitigen Schengen-Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Prüfung der Grenzübertrittsdokumente.

Reisende sind verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen. Es ist möglich, dass das Luftfahrtunternehmen von dem Fluggast das Vorzeigen eines Personaldokuments fordert.

Ihre zuständige Stelle:

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn

Gebäude 667C
55483 Lautzenhausen
Bemerkung:
Hahn-Flughafen
+49 6543 8780-1640
+49 261 29141-2217
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