Wahlen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 1 Zentrale Dienste
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
56130 Bad Ems
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Verwaltung:
Öffnungszeiten Bürgerbüro in Bad Ems:
jeden dritten Samstag im Monat
von 10.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro in Nassau
Ansprechpartner
Postanschrift
56130 Bad Ems
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Telefon
Fax
Webseite
Abteilung
- Unterstützung der Verwaltungsführung
- Repräsentation und einheitliche Darstellung der Verbandsgemeinde und der Verwaltung
- rechtliche Vertretung der Verbandsgemeinde und der O...
Raum
Zuständig für:
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Finanzen, Kommunales und Sport
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
56130 Bad Ems