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mixins.searchInfo_searchTermGefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Maßnahmen zur Verhütung von Schäden, die einzelnen Personen oder der Allgemeinheit entstehen könnten, wenn nicht durch behördliches Handeln in den Geschehensablauf eingegriffen wird, werden mit dem Begriff „Gefahrenabwehr“ bezeichnet.

Die Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Polizei wird in Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nur tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten (als Unterfall der Gefahrenabwehr) obliegt der Polizei.

Die Kreisverwaltungen, kreisfeie Städte, verbandsfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und Verbandsgemeinden sind zuständige Sicherheitsbehörden für Aufgaben der Gefahrenabwehr, soweit keine besonderen Zuständigkeitsregelungen getroffen worden sind.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02603 972-0
02603 972-199


Kreishaus Bad Ems, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems   Montag-Freitag   8:00 Uhr -12:00 Uhr   Donnerstag   14:00 Uhr-18:00 Uhr   








Zulassungsstelle Diez, Wilhelmstraße 42a, 65582 Diez   Montag-Freitag   8:00 Uhr -12:00 Uhr   Donnerstag   14:00 Uhr-17:30 Uhr   








Zulassungsstelle Nastätten, Pestalozzistraße 2, 56355 Nastätten   Montag-Freitag   8:00 Uhr -11:00 Uhr   



   



 

 

 

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