Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzHeilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Sie legen die Kenntnisprüfung (schriftlich und mündlich) ab
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
Der Antrag auf Zulassung zum/zur Heilpraktiker/-in ist beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung (untere Verwaltungsbehörde) zu stellen. Diese leitet für Sie den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen, weiter. Diese ist auch Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen (zum Beispiel Terminvergabe).
Sie müssen
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
- eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
- eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
- Personalausweis oder Reisepass,
- bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
- tabellarischer Lebenslauf
- ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
- Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss
- Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes
- Nachweis über Strafverfahren
- ggf. weitere Dokumente und Nachweise
Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.
30 Tage bis 3 Monate
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Widerspruch (ja nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
verwaltungsgerichtliche Klage
04.07.2024
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
56130 Bad Ems
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Diez, Wilhelmstraße 42a, 65582 Diez Montag-Freitag 8:00 Uhr -12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Zulassungsstelle Nastätten, Pestalozzistraße 2, 56355 Nastätten Montag-Freitag 8:00 Uhr -11:00 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
56130 Bad Ems
Telefon
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Raum
Zuständig für:
- Rhein-Lahn-Kreis (Landkreis):
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Kampfmittel melden
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Sprengstoff Erlaubnis für nicht gewerblichen Umgang beantragen
- Überlassen von Waffen oder Munition nur an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffen und Munition - Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein verlängern
Einheitlicher Ansprechpartner:
Alternativ können Sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
56068 Koblenz
Verkehrsanbindung
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Postanschrift
56003 Koblenz
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