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mixins.searchInfo_searchTermFreiberufliche Tätigkeit anzeigen

Freiberufliche Tätigkeit anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist dem Finanzamt mitzuteilen.

Zusätzlich sind die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu erklären. Der Fragebogen ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln.

Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellt.

Im Fall unbilliger Härten kann das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung des Fragebogens verzichten.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Finanzamt Montabaur-Diez

Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Montabaur-Diez umfasst das Gebiet der Verbandsgemeinden Aar-Einrich, Bad Ems-Nassau, Diez, Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Selters (Westerwald), Wallmerod und Wirges.

Aufgaben, die für das Finanzamt Montabaur-Diez von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
  • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Neuwied),
  • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Koblenz),
  • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
  • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Koblenz),
  • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Mayen),
  • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.

Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

Koblenzer Straße 15
56410 Montabaur
+49 2602 121-0
+49 2602 121-27099
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