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mixins.searchInfo_searchTermAnerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirt-schaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen

Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirt-schaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine ausländische Fachzahnarztbezeichnung aus einem anderen Land der EU/EWR oder Schweiz haben und in Deutschland als Fachzahnärztin/-zahnarzt arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Fachzahnarztqualifikation durch die zuständige Zahnärztekammer. Nur dann darf diese Fachzahnarztbezeichnung in Deutschland verwendet werden.

Ihre zuständige Stelle:

Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Langenbeckstraße 2
55131 Mainz
+49 6131 961366-0
+49 6131 96136-89
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