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Schornsteinfeger

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen (Eigentumswohnungen) sind verpflichtet, die Reinigung und Überprüfung ihrer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie weitere vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen. Der Nachweis durchgeführten Arbeiten erfolgt durch vorgeschreibene Formblätter, die vom Eigentümer dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auszuhändigen sind, es sei denn, dass dieser die Arbeiten selbst ausgeführt hat.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02603 972-0
02603 972-199


Kreishaus Bad Ems, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems   Montag-Freitag   8:00 Uhr -12:00 Uhr   Donnerstag   14:00 Uhr-18:00 Uhr   








Zulassungsstelle Diez, Wilhelmstraße 42a, 65582 Diez   Montag-Freitag   8:00 Uhr -12:00 Uhr   Donnerstag   14:00 Uhr-17:30 Uhr   








Zulassungsstelle Nastätten, Pestalozzistraße 2, 56355 Nastätten   Montag-Freitag   8:00 Uhr -11:00 Uhr   



   



 

 

 

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