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mixins.searchInfo_searchTermZweite juristische Staatsprüfung zulassen zur Wiederholung

Zweite juristische Staatsprüfung zulassen zur Wiederholung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können die zweite juristische Staatsprüfung einmal wiederholen, wenn Sie diese in Rheinland-Pfalz im regulären Versuch nicht bestanden haben.

Ihre zuständige Stelle:

Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Str. 6-8
55116 Mainz
06131 16-4905Bemerkung:
Geschäftsstelle für die staatliche Pflichtfachprüfung
06131 16-4903Bemerkung:
Geschäftsstelle für die zweite juristische Staatsprüfung
06131 16-5876
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