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Schulbuchausleihe

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).

Spezielle Hinweise für Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Für jedes Schuljahr ist eine erneute Antragsstellung bzw. Anmeldung erforderlich!
Bitte beachten Sie die Hinweise und das Antragsformular.
Sie müssen den Antrag auf Lernmittelfreiheit jeweils bis zum 15. März eines Jahres für das Folgeschuljahr bei dem zuständigen Schulträger (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, Stadt, Kreis oder privater Träger) der Schule stellen, die voraussichtlich besucht wird.
Wer der zuständige Schulträger ist, erfahren Sie im Sekretariat der Schule.

https://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/schuljahr-20232024.html

Antrag_Lernmittelfreiheit_Schuljahr_2023_2024_ausfuellbares_PDF.pdf

Merkblatt_Lernmittelfreiheit_Schuljahr_2023-2024_Final.pdf


Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Wilhelmsallee 8
56130 Bad Ems
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

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