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Ausbildungsförderung Bewilligung für Fortbildung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.

Voraussetzung für die Förderung des Besuchs von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen ist, dass Sie die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.

Die Förderung für den Besuch von Abendgymnasien und Kollegs erfolgt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Entscheidend hier ist, dass ihr eigenes Einkommen und Vermögen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Ausbildung nicht ausreichen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Soziales

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Wilhelmsallee 8
56130 Bad Ems
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02603 972-0
02603 972-199
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