Ausbildungsförderung Bewilligung für Fortbildung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAusbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.
Voraussetzung für die Förderung des Besuchs von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen ist, dass Sie die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.
Die Förderung für den Besuch von Abendgymnasien und Kollegs erfolgt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Entscheidend hier ist, dass ihr eigenes Einkommen und Vermögen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Ausbildung nicht ausreichen.
- deutscher Staatsbürger
- ausländischer Staatsbürger ja nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
- beim Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen darf Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners nicht für die Finanzierung der Ausbildung ausreichen
- beim Besuch von Abendgymnasien und Kollegs darf Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie ggf. das Einkommen Ihres Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners nicht für die Finanzierung der Ausbildung ausreichen
- förmlicher Antrag
- Schulbescheinigung
- Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
- ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr
Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Hierüber informiert Sie die zuständige Stelle
Es fallen keine Gebühren an.
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Soziales
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56130 Bad Ems
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