Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie Fleisch im Rahmen einer gewerblichen Schlachtung gewinnen möchten, benötigen Sie, ungeachtet der Größe des Unternehmens, eine Zulassung. Für sogenannte Kleinbetriebe bestehen hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen Erleichterungen gegenüber Großbetrieben, die Sie bei der zuständigen Behörde erfragen können.
Die Zulassung erfolgt erst nach einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Veterinärkontrollnummer (Zulassungsnummer).
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltungen bzw. an die Stadtverwaltungen der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Eine Zulassung benötigen:
Alle Betriebe, die gewerbliche Schlachtungen durchführen, wie:
- Selbstschlachtende Direktvermarkter
- Selbstschlachtende Fleischereien/Metzgereien.
Keine Zulassung benötigen:
- Restaurants, Gaststätten und Einzelhandelsunternehmen, wenn diese nicht mehr als ein Drittel ihrer Produkte tierischen Ursprungs an andere lokale Einzelhandelsunternehmen abgeben.
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Die Zulassung muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.
- Art.4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
- ERORDNUNG (EG) NR. 853/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
Widerspruch
24.01.2020
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung ,Wirtschaft und Landwirtschaft
Adresse
56130 Bad Ems
Kontakt
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Ansprechpartner
Besucheranschrift
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Zuständig für:
- Rhein-Lahn-Kreis:
- Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Fleischverarbeitung Zulassung beantragen
- Geflügelfleisch und Eier: Vermarktung
- Hausschlachtung anmelden
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Lebensmittel: Marktüberwachung
- Lebensmittelbetrieb registrieren
- Meldung einer Tierhaltung
- Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)
- Schlachtung Erlaubnis beantragen
- Tierarzneimittel verabreichen
- Tierische Nebenprodukte, Folgeprodukte, Tierkörperbeseitigung gewerblicher Umgang
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierschutz leben
- Tierseuchen
- Verbraucherbeschwerde im Bereich der Lebensmittelüberwachung
- Verbraucherschutz
- Veterinärwesen