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Hausgeburt anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie  Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.

Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 1 Soziales

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06432 501-0
06432 501-180


Sozialabteilung

Mo bis Fr
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr


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