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mixins.searchInfo_searchTermGeburt auf Seeschiffen beurkunden

Geburt auf Seeschiffen beurkunden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.

Ihre zuständige Stelle:

Standesamt I in Berlin

Schönstedtstraße 5
13357 Berlin, Stadt
+49 3090 2695000
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