Gartenwasserzähler
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.
Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches o.ä. verwendet werden.
Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest eingebaut sein müssen.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Loreley
Ein Merkblatt zum Einbau eines privaten Zwischenzählers zur Gartenbewässerung finden Sie hier: