Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Bemerkung: Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Loreley - Ordnungsamt
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Besucheranschrift
56338 Braubach
Besucheranschrift
56346 Sankt Goarshausen, Loreleystadt
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich.
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Ansprechpartner
Besucheranschrift
56346 Sankt Goarshausen, Loreleystadt
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Loreley:
- Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
- Anzeige aufnehmen
- Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
- Bußgeld
- Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen
- Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien
- Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden
- Kampfmittel melden
- Lärmschutz
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Schwarzarbeit melden
- Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen
- Verkaufsoffener Sonntag
- Verkehrsüberwachung
- Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
56130 Bad Ems