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Sammlungen: Erlaubnispflicht

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).

Spezielle Hinweise für Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Haus- und Straßensammlungen sind erlaubnispflichtig.

Voraussetzung für die Durchführung einer Sammlung ist:

  • formloser, schriftlicher Antrag,
  • Antrag soll spätestens einen Monat vor dem für die Sammlung vorgesehenen Zeitpunkt bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden.

Welche Angaben sind für die Erteilung der Sammlungserlaubnis erforderlich?

  • Veranstalter der Sammlung ( Name, Wohnort, Geburtsdatum, Vereine: Name, Anschrift, Ansprechperson),
  • Sammlungszweck,
  • Sammlungszeitraum,
  • Sammlungsgebiet,
  • Art der Sammlung (Haus-, Straßensammlung, Warenvertrieb),
  • Angaben, wer vom Veranstalter mit der Durchführung der Versammlung beauftragt wird.

Wer erteilt die Erlaubnis?

  • Sammlungen innerhalb des Kreises werden von der Kreisverwaltung erteilt,
  • überregionale Sammlungen werden von der Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion (ADD), Postfach 1302, 54203 Trier erteilt.

Nachweis des Sammlungsergebnisses und der ordnungsgemäßen Verwendung

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02603 972-0
02603 972-199


Kreishaus Bad EmsMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrInsel Silberau 1Donnerstag14:00 Uhr-18:00 Uhr56130 Bad Ems








Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez








Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2



56355 Nastätten



 

 

 

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