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Wohnungsgeberbestätigung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) am 01. November 2015 eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin / dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
  • Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
  • Datum des Einzugs, d. h. des jeweiligen meldepflichtigen Vorgangs

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Loreley - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

Friedrichstraße 12
56338 Braubach
rollstuhlgerecht
Dolkstraße 3
56346 Sankt Goarshausen, Loreleystadt
rollstuhlgerecht
Dolkstraße 19
56346 Sankt Goarshausen, Loreleystadt
Bemerkung:
Standesamt
rollstuhlgerecht
06771 919-0
06771 919-135

Montag  
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich. 

Donnerstag  
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

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