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mixins.searchInfo_searchTermAltersteilzeit Förderung

Altersteilzeit Förderung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Zentralabteilung

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02603 972-0
02603 972-199
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

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